Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsse) sind dem Land unter sinngemäßer Anwendung der für Beamte des Dienststandes geltenden Bestimmungen (§ 94 L-BG) zu ersetzen, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind. Gegen die Rückforderung von Ruhebezügen, die für nach dem Zeitpunkt des Todes des Beamten liegende Zeiträume ausgezahlt worden sind, kann ein Empfang in gutem Glauben nicht eingewendet werden.
Zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsse) sind dem Land unter sinngemäßer Anwendung der für Beamte des Dienststandes geltenden Bestimmungen (§ 94 L-BG) zu ersetzen, soweit sie nicht im guten Glauben empfangen worden sind. Gegen die Rückforderung von Ruhebezügen, die für nach dem Zeitpunkt des Todes des Beamten liegende Zeiträume ausgezahlt worden sind, kann ein Empfang in gutem Glauben nicht eingewendet werden.