§ 47a L-VBG § 47a

Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 30.06.2027

(1) Das Entlohnungsschema kp umfasst die Entlohnungsgruppe kp. Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas kp beträgt in Euro:

Entlohnungsstufe:

Entlohnungsgruppe kp:

1

2.190,0

2

2.210,0

3

2.230,0

4

2.250,0

5

2.270,0

6

2.290,0

7

2.320,0

8

2.350,0

9

2.400,0

10

2.480,0

11

2.580,0

12

2.720,0

13

2.850,0

14

2.970,0

15

3.100,0

16

3.220,0

17

3.340,0

18

3.460,0

19

3.570,0

(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 30.06.2027

(1) Das Entlohnungsschema kp umfasst die Entlohnungsgruppe kp. Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas kp beträgt in Euro:

Entlohnungsstufe:

Entlohnungsgruppe kp:

1

2.190,0

2

2.210,0

3

2.230,0

4

2.250,0

5

2.270,0

6

2.290,0

7

2.320,0

8

2.350,0

9

2.400,0

10

2.480,0

11

2.580,0

12

2.720,0

13

2.850,0

14

2.970,0

15

3.100,0

16

3.220,0

17

3.340,0

18

3.460,0

19

3.570,0

(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.

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