§ 10 L-VerlautG § 10

Landes-Verlautbarungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Die Landesregierung hat im Rahmen des Internetauftrittes des Landes die Salzburger Landes-Zeitung (1SLZ) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 17deutscher Sprache herauszugeben. Feber 1993, LGBl Nr 75,Der Inhalt der Salzburger Landes-Zeitung ist von der Landesregierung über das Landesgesetzblatt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2002 außer Kraftdie Adresse www.salzburg.gv.at zur Abfrage bereit zu halten.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.04.2005 bis 31.12.2013

Die Landesregierung hat im Rahmen des Internetauftrittes des Landes die Salzburger Landes-Zeitung (1SLZ) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 17deutscher Sprache herauszugeben. Feber 1993, LGBl Nr 75,Der Inhalt der Salzburger Landes-Zeitung ist von der Landesregierung über das Landesgesetzblatt in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2002 außer Kraftdie Adresse www.salzburg.gv.at zur Abfrage bereit zu halten.

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