§ 35 PV-WO § 35

Landes-Personalvertretungswahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2014 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 11, 11a, 22 Abs 5, 24 Abs 1 und 29 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 109/1998 treten mit 7. November 1998 in Kraft.

(2) § 18 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 34 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 tritt mit 29. März 2014 in Kraft.

Stand vor dem 28.03.2014

In Kraft vom 16.11.2013 bis 28.03.2014

(1) Die §§ 11, 11a, 22 Abs 5, 24 Abs 1 und 29 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 109/1998 treten mit 7. November 1998 in Kraft.

(2) § 18 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(3) § 34 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 tritt mit 29. März 2014 in Kraft.

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