§ 3 Sbg. KK 2000 J 2017 (weggefallen)

Kostenbeiträge des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verlautbarung tritt mit 1§ 3 Sbg. JännerKK 2000 J 2017 in Kraftseit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verlautbarung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2016 über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2016, LGBl Nr 20, außer Kraft. Sie ist für die Verrechnung von Verpflegstagen vor dem 1. Jänner 2017 weiter anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
(1) Diese Verlautbarung tritt mit 1§ 3 Sbg. JännerKK 2000 J 2017 in Kraftseit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verlautbarung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2016 über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2016, LGBl Nr 20, außer Kraft. Sie ist für die Verrechnung von Verpflegstagen vor dem 1. Jänner 2017 weiter anzuwenden.

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