Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992 – 2017 (Sbg. EGA) Fundstelle (weggefallen)

Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992 – 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2017 über die Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992StF: LGBl Nr 17/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992, LGBl Nr 67, in der geltenden Fassung wird verordnet:

– 2017 (Sbg. EGA) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2017 über die Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992StF: LGBl Nr 17/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992, LGBl Nr 67, in der geltenden Fassung wird verordnet:

– 2017 (Sbg. EGA) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen.

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