§ 2 Sbg. EGA (weggefallen)

Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992 – 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1§ 2 Sbg. Jänner 2017 in KraftEGA seit 31.12.2017 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Dezember 2015, über die Neufestlegung des Grenzwertes gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992, LGBl Nr 104, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Diese Verordnung tritt mit 1§ 2 Sbg. Jänner 2017 in KraftEGA seit 31.12.2017 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Dezember 2015, über die Neufestlegung des Grenzwertes gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992, LGBl Nr 104, außer Kraft.

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