§ 6 ABehStraG § 6

Abgaben-Behörden- und -Verwaltungsstrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2013 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Salzburger Landesabgabenordnung - LAO, LGBl Nr 58/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 109/2006, soweit sie nicht durch § 17 Abs 3d F-VG 1948 aufgehoben wird, und das Gesetz zur authentischen Interpretation zweier Bestimmungen der Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl Nr 41/2005, außer Kraft.

(3) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(4) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 30.12.2013

In Kraft vom 29.12.2012 bis 30.12.2013

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Salzburger Landesabgabenordnung - LAO, LGBl Nr 58/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 109/2006, soweit sie nicht durch § 17 Abs 3d F-VG 1948 aufgehoben wird, und das Gesetz zur authentischen Interpretation zweier Bestimmungen der Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl Nr 41/2005, außer Kraft.

(3) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(4) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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