§ 143 LArbO 1995 (weggefallen)

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Tätigkeitsbericht

§ 143§ 143 LArbO 1995

Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen einen Bericht zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung in der Salzburger Landes-Zeitung zu veröffentlichen hat seit 31.12.2021 weggefallen. Der veröffentlichte Bericht ist nach Art 27 des Übereinkommens Nr 129 der Internationalen Arbeitskonferenz zu gestalten.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 15.03.1996 bis 31.12.2021
Tätigkeitsbericht

§ 143§ 143 LArbO 1995

Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat der Landesregierung alljährlich über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen einen Bericht zu erstatten, den diese zu verwerten und in einer zusammenfassenden Darstellung in der Salzburger Landes-Zeitung zu veröffentlichen hat seit 31.12.2021 weggefallen. Der veröffentlichte Bericht ist nach Art 27 des Übereinkommens Nr 129 der Internationalen Arbeitskonferenz zu gestalten.

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