§ 158 LArbO 1995 (weggefallen)

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird unter besonderer Berücksichtigung des Fortbildungs- und Fachschulwesens durch die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 – LFBAO 1991 geregelt§ 158 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 22.01.2011 bis 31.12.2021
Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird unter besonderer Berücksichtigung des Fortbildungs- und Fachschulwesens durch die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 – LFBAO 1991 geregelt§ 158 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

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