§ 241 LArbO 1995 (weggefallen)

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Kompetenzübertragung

§ 241§ 241 LArbO 1995

(1) Der Betriebsrat und der Betriebsausschuß können dem Zentralbetriebsrat mit dessen Zustimmung die Ausübung ihrer Befugnisse für einzelne Fälle oder für bestimmte Angelegenheiten übertragen seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) Beschlüsse im Sinne des Abs 1 sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 15.03.1996 bis 31.12.2021
Kompetenzübertragung

§ 241§ 241 LArbO 1995

(1) Der Betriebsrat und der Betriebsausschuß können dem Zentralbetriebsrat mit dessen Zustimmung die Ausübung ihrer Befugnisse für einzelne Fälle oder für bestimmte Angelegenheiten übertragen seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) Beschlüsse im Sinne des Abs 1 sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit.

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