§ 318 LArbO 1995 (weggefallen)

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 318

(1) Die §§ 5, 7 Abs 2, 37a, 50a Abs 3, 50f bis 50o, 79 Abs 2, 121a, 127 Abs 1, 128a, 225, 267 und 270 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 57/2003 treten mit 1.Juli 2003 in Kraft§ 318 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) § 37 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 121/2003 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.05.2008 bis 31.12.2021
§ 318

(1) Die §§ 5, 7 Abs 2, 37a, 50a Abs 3, 50f bis 50o, 79 Abs 2, 121a, 127 Abs 1, 128a, 225, 267 und 270 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 57/2003 treten mit 1.Juli 2003 in Kraft§ 318 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

(2) § 37 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 121/2003 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

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