§ 7a SchuOG 1995 (weggefallen)

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
(1) Die Neue Mittelschule umfasst vier Schulstufen (5§ 7a SchuOG 1995 seit 31.08.2019 weggefallen. bis 8. Schulstufe), wobei jeder Schulstufe eine Klasse zu entsprechen hat. Nach Maßgabe pädagogischer oder organisatorischer Anforderungen (zB geringe Schülerzahl) können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.

(2) Zur Ermöglichung des zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können Klassen der Neuen Mittelschule und Sonderschulklassen zeitweise gemeinsam geführt werden (Kooperationsklassen); in einzelnen Unterrichtsgegenständen können auch nur einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die andere Klasse wechseln.

(3) Neue Mittelschulen können als ganztägige Neue Mittelschulen geführt werden.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2019
(1) Die Neue Mittelschule umfasst vier Schulstufen (5§ 7a SchuOG 1995 seit 31.08.2019 weggefallen. bis 8. Schulstufe), wobei jeder Schulstufe eine Klasse zu entsprechen hat. Nach Maßgabe pädagogischer oder organisatorischer Anforderungen (zB geringe Schülerzahl) können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.

(2) Zur Ermöglichung des zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können Klassen der Neuen Mittelschule und Sonderschulklassen zeitweise gemeinsam geführt werden (Kooperationsklassen); in einzelnen Unterrichtsgegenständen können auch nur einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die andere Klasse wechseln.

(3) Neue Mittelschulen können als ganztägige Neue Mittelschulen geführt werden.

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