§ 7d SchuOG 1995 (weggefallen)

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999
Neue Mittelschulen haben in solcher Zahl und an solchen Orten zu bestehen, dass möglichst alle, jedenfalls aber die in dichtbesiedelten oder verkehrsbegünstigten Gebieten wohnenden Kinder bei einem ihnen nach den jeweils gegebenen örtlichen und Verkehrsverhältnissen zumutbaren Schulweg eine Neue Mittelschule besuchen können, wenn für den Besuch der Neuen Mittelschule eine voraussichtlich ständige Mindestanzahl von 120 Kindern vorhanden ist§ 7d SchuOG 1995 seit 31.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.08.2019
Neue Mittelschulen haben in solcher Zahl und an solchen Orten zu bestehen, dass möglichst alle, jedenfalls aber die in dichtbesiedelten oder verkehrsbegünstigten Gebieten wohnenden Kinder bei einem ihnen nach den jeweils gegebenen örtlichen und Verkehrsverhältnissen zumutbaren Schulweg eine Neue Mittelschule besuchen können, wenn für den Besuch der Neuen Mittelschule eine voraussichtlich ständige Mindestanzahl von 120 Kindern vorhanden ist§ 7d SchuOG 1995 seit 31.08.2019 weggefallen.

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