Anl. 2 S-ROG 2009

Salzburger Raumordnungsgesetz 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau

Gemeinde Fläche Geschoßflächenzahl1)

in m² mindestens

1. Stadt Salzburg,

Bischofshofen,

Hallein, St Johann

im Pongau, Saalfelden

am Steinernen Meer,

Zell am See, Tamsweg 1.000 bis 1.999 0,7

2.000 bis 2.999 0,5

ab 3.000 –

2. Abtenau, Altenmarkt

im Pongau, Bad Gastein,

Bad Hofgastein, Bürmoos,

Golling an der Salzach,

Hof bei Salzburg, Kuchl,

Lofer, Mattsee, Mauterndorf,

Neukirchen am Großvenediger,

Neumarkt am Wallersee, 2.000 bis 2.999 0,5

Mittersill, Oberndorf bei ab 3.000 –

Salzburg, Radstadt, Schwarzach

im Pongau, Seekirchen am

Wallersee, St Gilgen,

St Michael im Lungau,

Straßwalchen, Taxenbach,

Thalgau, Wagrain

sowie alle Gemeinden mit

mehr als 1.500 Einwohnern

3. alle anderen Gemeinden ab 3.000 –

1)

Die Geschoßflächenzahl ist unter Anwendung des § 50 Abs. 8 ROG

2009 zu ermitteln, wenn im Bebauungsplan keine solche festgelegt ist.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.04.2009 bis 31.12.2017
für Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau

Gemeinde Fläche Geschoßflächenzahl1)

in m² mindestens

1. Stadt Salzburg,

Bischofshofen,

Hallein, St Johann

im Pongau, Saalfelden

am Steinernen Meer,

Zell am See, Tamsweg 1.000 bis 1.999 0,7

2.000 bis 2.999 0,5

ab 3.000 –

2. Abtenau, Altenmarkt

im Pongau, Bad Gastein,

Bad Hofgastein, Bürmoos,

Golling an der Salzach,

Hof bei Salzburg, Kuchl,

Lofer, Mattsee, Mauterndorf,

Neukirchen am Großvenediger,

Neumarkt am Wallersee, 2.000 bis 2.999 0,5

Mittersill, Oberndorf bei ab 3.000 –

Salzburg, Radstadt, Schwarzach

im Pongau, Seekirchen am

Wallersee, St Gilgen,

St Michael im Lungau,

Straßwalchen, Taxenbach,

Thalgau, Wagrain

sowie alle Gemeinden mit

mehr als 1.500 Einwohnern

3. alle anderen Gemeinden ab 3.000 –

1)

Die Geschoßflächenzahl ist unter Anwendung des § 50 Abs. 8 ROG

2009 zu ermitteln, wenn im Bebauungsplan keine solche festgelegt ist.

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