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(2) § 38 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2015 tritt mit dem Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(3) Die §§ 37, 41 Abs 1 und 111a treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(4) Die §§ 14 Abs 2, 23 Abs 2, 38 Abs 4, 44 Abs 4 und 5, 80 Abs 1 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 38 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2015 tritt mit dem Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(3) Die §§ 37, 41 Abs 1 und 111a treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(4) Die §§ 14 Abs 2, 23 Abs 2, 38 Abs 4, 44 Abs 4 und 5, 80 Abs 1 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.