§ 113 LTWO 1998

Salzburger Landtagswahlordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.2022 bis 31.12.9999
(1) § 11 Abs 5, die Überschrift des 3. Abschnittes im II. Hauptstück, die §§ 25 Abs 4, 28 bis 31 und 32 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 38 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2015 tritt mit dem Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(3) Die §§ 37, 41 Abs 1 und 111a treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

(4) Die §§ 14 Abs 2, 23 Abs 2, 38 Abs 4, 44 Abs 4 und 5, 80 Abs 1 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 16.11.2022

In Kraft vom 07.02.2018 bis 16.11.2022
(1) § 11 Abs 5, die Überschrift des 3. Abschnittes im II. Hauptstück, die §§ 25 Abs 4, 28 bis 31 und 32 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 38 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 34/2015 tritt mit dem Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(3) Die §§ 37, 41 Abs 1 und 111a treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

(4) Die §§ 14 Abs 2, 23 Abs 2, 38 Abs 4, 44 Abs 4 und 5, 80 Abs 1 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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