Anl. 1/11 GE-AmtdLR (weggefallen)

Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.9999

Abteilung Anl. 1/11 – Personal

Budgetangelegenheiten, Stellenplan, PersonalinformationsGE- und Abrechnungssysteme, EDV-Dienst im Personalbereich, Lohnverrechnungskoordination; ControllingAmtdLR seit 30.09.2017 weggefallen.

Referat 11/01 – Allgemeines Personalwesen und Rechtsdienst

Grundsätze und Strategien zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts; Expertisen betreffend Rechtsfragen ohne direkten Einzelpersonalbezug; allgemeine Personalangelegenheiten; PV-Angelegenheiten im Auftrag des Landesamtsdirektors oder der Landesamtsdirektorin; Themen der Antikorruption; Koordinierung, Einsatzplanung und Mentoring der Ausbildungsjuristen oder Ausbildungsjuristinnen einschließlich Erstellung deren individuellen Ausbildungspläne; Vermittlung von dienstrechtlichen Inhalten im Rahmen der Fortbildung der Landesbediensteten; Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde für die Personalvertretung der Salzburger Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen.

Referat 11/02 – Einzelpersonalangelegenheiten

Dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen einschließlich der Berechnung aller Bezüge und Abzüge, die Beamte oder Beamtinnen, Vertragsbedienstete und Kollektivvertragsbedienstete und freie Dienstnehmer sowie Beamte oder Beamtinnen in Ruhe, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen betreffen, soweit sie nicht der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH übertragen sind; Stellen- und Nebengebührenbewirtschaftung; Aufsicht über andere personalführende Stellen (ausgenommen Lehrer oder Lehrerinnen); bezugs- und pensionsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung, des Amtsführenden Präsidenten oder der Amtsführenden Präsidentin des Landesschulrates, des Direktors oder der Direktorin des Landesrechnungshofes und in seinem oder ihrem Auftrag der Prüfer oder Prüferinnen und weiteren Bediensteten des Landesrechnungshofes sowie des Präsidenten oder der Präsidentin und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Landesverwaltungsgerichtes und in seinem oder ihrem Auftrag der Richter oder Richterinnen und weiteren Bediensteten des Landesverwaltungsgerichtes.

Referat 11/03 – Personalentwicklung und Lehrlingswesen

Personalgewinnung inkl Personalauswahl einschließlich der Unterstützung bei der Auswahl von Führungskräften; Personalentwicklung; Führungskräfteentwicklung; Personaleinsatzplanung; Personalmarketing; Arbeitspsychologische Beratung, Lehrlingswesen.

Referat 11/04 – Personalabrechnung

Berechnung aller Bezüge (Gehälter, Löhne, Entgelte, Zulagen und Nebengebühren, Ruhe- und Versorgungsbezüge udgl) und Abzüge für Bedienstete der SALK, Landeslehrer oder Landeslehrerinnen und bestimmter Gemeinden, Gemeindeverbände und Fremddienststellen sowie für Bedienstete, deren Verwaltung nicht im Zuständigkeitsbereich der Personalabteilung liegt.

Der Abteilung angegliedert:

Salzburger Verwaltungsakademie (betriebsähnliche Einrichtung)

Anhang

A)

Dem Amt der Landesregierung einbezogen:

Landesrechnungshof bei Wahrnehmung der Aufgaben der Gebarungsprüfung gemäß § 8 Abs 3 des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes1993, LGBl Nr 35.

B)

Dem Amt der Landesregierung obliegt auch die sachlich und personelle Ausstattung einschließlich – soweit eine solche nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung nicht ausgeschlossen ist – der Dienstaufsicht über die Bediensteten

a)

der Landtagsdirektion (§ 18 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz, LGBl Nr 26/1999);

b)

des Landesrechnungshofes (§ 4 Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993, LGBl Nr 35);

c)

des Landesabgabenamtes (§ 1 Abs 4 Abgaben-Behörden- und Verwaltungsstrafgesetz, LGBl Nr 118/2009);

d)

der Kinder- und Jugendanwaltschaft (§ 43 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl Nr 32/2015);

e)

der Salzburger Patientenvertretung (§ 22 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24).

Stand vor dem 30.09.2017

In Kraft vom 17.01.2017 bis 30.09.2017

Abteilung Anl. 1/11 – Personal

Budgetangelegenheiten, Stellenplan, PersonalinformationsGE- und Abrechnungssysteme, EDV-Dienst im Personalbereich, Lohnverrechnungskoordination; ControllingAmtdLR seit 30.09.2017 weggefallen.

Referat 11/01 – Allgemeines Personalwesen und Rechtsdienst

Grundsätze und Strategien zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts; Expertisen betreffend Rechtsfragen ohne direkten Einzelpersonalbezug; allgemeine Personalangelegenheiten; PV-Angelegenheiten im Auftrag des Landesamtsdirektors oder der Landesamtsdirektorin; Themen der Antikorruption; Koordinierung, Einsatzplanung und Mentoring der Ausbildungsjuristen oder Ausbildungsjuristinnen einschließlich Erstellung deren individuellen Ausbildungspläne; Vermittlung von dienstrechtlichen Inhalten im Rahmen der Fortbildung der Landesbediensteten; Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde für die Personalvertretung der Salzburger Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen.

Referat 11/02 – Einzelpersonalangelegenheiten

Dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen einschließlich der Berechnung aller Bezüge und Abzüge, die Beamte oder Beamtinnen, Vertragsbedienstete und Kollektivvertragsbedienstete und freie Dienstnehmer sowie Beamte oder Beamtinnen in Ruhe, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen betreffen, soweit sie nicht der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH übertragen sind; Stellen- und Nebengebührenbewirtschaftung; Aufsicht über andere personalführende Stellen (ausgenommen Lehrer oder Lehrerinnen); bezugs- und pensionsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung, des Amtsführenden Präsidenten oder der Amtsführenden Präsidentin des Landesschulrates, des Direktors oder der Direktorin des Landesrechnungshofes und in seinem oder ihrem Auftrag der Prüfer oder Prüferinnen und weiteren Bediensteten des Landesrechnungshofes sowie des Präsidenten oder der Präsidentin und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Landesverwaltungsgerichtes und in seinem oder ihrem Auftrag der Richter oder Richterinnen und weiteren Bediensteten des Landesverwaltungsgerichtes.

Referat 11/03 – Personalentwicklung und Lehrlingswesen

Personalgewinnung inkl Personalauswahl einschließlich der Unterstützung bei der Auswahl von Führungskräften; Personalentwicklung; Führungskräfteentwicklung; Personaleinsatzplanung; Personalmarketing; Arbeitspsychologische Beratung, Lehrlingswesen.

Referat 11/04 – Personalabrechnung

Berechnung aller Bezüge (Gehälter, Löhne, Entgelte, Zulagen und Nebengebühren, Ruhe- und Versorgungsbezüge udgl) und Abzüge für Bedienstete der SALK, Landeslehrer oder Landeslehrerinnen und bestimmter Gemeinden, Gemeindeverbände und Fremddienststellen sowie für Bedienstete, deren Verwaltung nicht im Zuständigkeitsbereich der Personalabteilung liegt.

Der Abteilung angegliedert:

Salzburger Verwaltungsakademie (betriebsähnliche Einrichtung)

Anhang

A)

Dem Amt der Landesregierung einbezogen:

Landesrechnungshof bei Wahrnehmung der Aufgaben der Gebarungsprüfung gemäß § 8 Abs 3 des Salzburger Landesrechnungshofgesetzes1993, LGBl Nr 35.

B)

Dem Amt der Landesregierung obliegt auch die sachlich und personelle Ausstattung einschließlich – soweit eine solche nach der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung nicht ausgeschlossen ist – der Dienstaufsicht über die Bediensteten

a)

der Landtagsdirektion (§ 18 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz, LGBl Nr 26/1999);

b)

des Landesrechnungshofes (§ 4 Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993, LGBl Nr 35);

c)

des Landesabgabenamtes (§ 1 Abs 4 Abgaben-Behörden- und Verwaltungsstrafgesetz, LGBl Nr 118/2009);

d)

der Kinder- und Jugendanwaltschaft (§ 43 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl Nr 32/2015);

e)

der Salzburger Patientenvertretung (§ 22 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24).

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