§ 8 Sbg. LS 1970 (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1970

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2023 bis 31.12.9999
(1) § 1 Abs 2 § 8 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/1972 tritt am 20Sbg. April 1972 in KraftLS 1970 seit 28.02.2023 weggefallen.

(2) Die §§ 2 Abs 3 und 5 sowie (§) 6 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1974 treten mit 30. April 1974 in Kraft.

(3) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Stand vor dem 28.02.2023

In Kraft vom 01.06.2011 bis 28.02.2023
(1) § 1 Abs 2 § 8 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/1972 tritt am 20Sbg. April 1972 in KraftLS 1970 seit 28.02.2023 weggefallen.

(2) Die §§ 2 Abs 3 und 5 sowie (§) 6 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1974 treten mit 30. April 1974 in Kraft.

(3) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

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