§ 21 NÖ EEG 2012

NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.2020 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:

Artikel 14

Abs. 5 und 7 der Richtlinie 20062012/3227/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 525. April 2006 über EndenergieeffizienzOktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und Energiedienstleistungen2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 93Richtlinien 2004/763/EWG des RatesEG und 2006/32/EG, ABl. L2012 Nr. 114L 315 vom 27.4.2006, S14. 64, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. L 311 vom 21.11.2008November 2012, S.1.

Stand vor dem 13.07.2020

In Kraft vom 01.05.2012 bis 13.07.2020

Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:

Artikel 14

Abs. 5 und 7 der Richtlinie 20062012/3227/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 525. April 2006 über EndenergieeffizienzOktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und Energiedienstleistungen2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 93Richtlinien 2004/763/EWG des RatesEG und 2006/32/EG, ABl. L2012 Nr. 114L 315 vom 27.4.2006, S14. 64, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. L 311 vom 21.11.2008November 2012, S.1.

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