§ 4 NÖ SBBG 2007 Berufsbild

NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer ist eine ausgebildete Fachkraft für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer verfügt über umfängliches Wissen über die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Beeinträchtigungen und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe an.

(2) Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer erfasst die spezifische Lebenssituation von älteren Menschen oder von Menschen mit Behinderungen und führt gezielte Maßnahmen entsprechend den individuellen Bedürfnissen durch. Die Fach- Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer unterstützt die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leistet dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer ist eine ausgebildete Fachkraft für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind. Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer verfügt über umfängliches Wissen über die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Beeinträchtigungen und bietet Begleitung, Unterstützung und Hilfe an.

(2) Die Fach-Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer erfasst die spezifische Lebenssituation von älteren Menschen oder von Menschen mit Behinderungen und führt gezielte Maßnahmen entsprechend den individuellen Bedürfnissen durch. Die Fach- Sozialbetreuerin oder der Fach-Sozialbetreuer unterstützt die Gestaltung eines für diese Menschen lebenswerten Umfeldes und leistet dadurch einen Beitrag zur Erhöhung oder Erhaltung der Lebensqualität.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten