§ 9 NÖ LMKGG Schlussbestimmungen

NÖ Lebensmittelkontrollgebührengesetz (NÖ LMKGG)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999

§ 3 Abs. 4 und § 6 Abs. 4 in der Fassung LGBl. Nr. 68/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft. Grundlage für die erstmalige Valorisierung gemäß § 3 Abs. 4 ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 im Zeitraum von Juni 2015 bis einschließlich Juni 2016.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 01.01.2015 bis 21.08.2017

§ 3 Abs. 4 und § 6 Abs. 4 in der Fassung LGBl. Nr. 68/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft. Grundlage für die erstmalige Valorisierung gemäß § 3 Abs. 4 ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 im Zeitraum von Juni 2015 bis einschließlich Juni 2016.

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