§ 3 NÖ DDM 3 (weggefallen)

NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 3

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
In allen Fachsparten sind bei der mündlichen Prüfung die Gegenstände

1.

Öffentliches Recht und Dienstrecht mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechtes und der österreichischen Behörden

-

die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Landesbediensteten und

2.

Verfahrensrecht mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und

-

die Grundzüge der übrigen Verwaltungsverfahrensgesetze

zu prüfen§ 3 NÖ DDM 3 seit 30.06.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.07.2013 bis 30.06.2020
In allen Fachsparten sind bei der mündlichen Prüfung die Gegenstände

1.

Öffentliches Recht und Dienstrecht mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechtes und der österreichischen Behörden

-

die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Landesbediensteten und

2.

Verfahrensrecht mit den Fächern

-

die wichtigsten Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und

-

die Grundzüge der übrigen Verwaltungsverfahrensgesetze

zu prüfen§ 3 NÖ DDM 3 seit 30.06.2020 weggefallen.

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