§ 118 NÖ LAO (weggefallen)

NÖ Landarbeitsordnung 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat alljährlich über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen der Landesregierung einen Bericht zu erstatten§ 118 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. Diese hat den Bericht dem Landtag vorzulegen. Sodann ist der Bericht in einer zusammenfassenden Darstellung in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung zu veröffentlichen und innerhalb von drei Monaten dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zu übermitteln. Der Jahresbericht hat insbesondere zu beinhalten:

a)

wesentliche gesetzliche und kollektivvertragliche Neuregelungen während der Berichtszeit;

b)

Personalstand;

c)

Statistik der der Arbeitsaufsicht unterstellten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der darin beschäftigten Personen;

d)

Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e)

Statistik der Übertretungen und der zu deren Abstellung verfügten Maßnahmen;

f)

Statistik der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Ursachen;

g)

Statistik der Arbeitsstreitigkeiten, mit denen die Land- und Forstwirtschaftsinspektion befaßt war;

h)

Hinweise auf besondere sicherheitstechnische und sonstige Dienstnehmerschutzprobleme und Anregungen zu deren Lösung.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.06.2021
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat alljährlich über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen der Landesregierung einen Bericht zu erstatten§ 118 NÖ LAO seit 30.06.2021 weggefallen. Diese hat den Bericht dem Landtag vorzulegen. Sodann ist der Bericht in einer zusammenfassenden Darstellung in den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung zu veröffentlichen und innerhalb von drei Monaten dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zu übermitteln. Der Jahresbericht hat insbesondere zu beinhalten:

a)

wesentliche gesetzliche und kollektivvertragliche Neuregelungen während der Berichtszeit;

b)

Personalstand;

c)

Statistik der der Arbeitsaufsicht unterstellten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der darin beschäftigten Personen;

d)

Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e)

Statistik der Übertretungen und der zu deren Abstellung verfügten Maßnahmen;

f)

Statistik der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Ursachen;

g)

Statistik der Arbeitsstreitigkeiten, mit denen die Land- und Forstwirtschaftsinspektion befaßt war;

h)

Hinweise auf besondere sicherheitstechnische und sonstige Dienstnehmerschutzprobleme und Anregungen zu deren Lösung.

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