§ 38 Oö. G-GBG (weggefallen)

Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
6§ 38 . ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 38

Eigener Wirkungsbereich

Die der Gemeinde nach diesem Landesgesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen WirkungsbereichsG-GBG seit 31.07.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.07.2021
6§ 38 . ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 38

Eigener Wirkungsbereich

Die der Gemeinde nach diesem Landesgesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen WirkungsbereichsG-GBG seit 31.07.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten