§ 4 Oö. KFLG

Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2007 bis 31.12.9999

§ 4

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt

1.

bei den im § 2 Z. 1 genannten Personen mit dem Tag der Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis,

2.

bei den im § 2 Z. 2 genannten Personen mit Beginn der Funktion,

3.

bei den im § 2 Z. 3 genannten Personen mit dem Tag des Entstehens des Anspruchs auf die dort bezeichneten Pensionsleistungen,

4.

Bei den im § 2 Z. 4 und 5 genannten Personen mit dem Tag des Beginns der Beschäftigung.;

5.

bei den im § 2 Z. 6 genannten Personen mit dem Tag des Entstehens des Anspruchs auf die dort bezeichneten Pensionsleistungen oder auf Übergangsgeld.

(Anm: LGBl. Nr. 72/2002, 49/2005, 56/2007)

Stand vor dem 31.07.2007

In Kraft vom 01.06.2005 bis 31.07.2007

§ 4

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt

1.

bei den im § 2 Z. 1 genannten Personen mit dem Tag der Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis,

2.

bei den im § 2 Z. 2 genannten Personen mit Beginn der Funktion,

3.

bei den im § 2 Z. 3 genannten Personen mit dem Tag des Entstehens des Anspruchs auf die dort bezeichneten Pensionsleistungen,

4.

Bei den im § 2 Z. 4 und 5 genannten Personen mit dem Tag des Beginns der Beschäftigung.;

5.

bei den im § 2 Z. 6 genannten Personen mit dem Tag des Entstehens des Anspruchs auf die dort bezeichneten Pensionsleistungen oder auf Übergangsgeld.

(Anm: LGBl. Nr. 72/2002, 49/2005, 56/2007)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten