§ 27 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Die Sonderschule umfasst neun Schulstufen§ 27 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Die letzte Schulstufe ist das Berufsvorbereitungsjahr.

(2) Die Einteilung der Klassen richtet sich nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler. In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik ist die Teilnahme der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe zu ermöglichen, wenn dadurch der individuellen Lernsituation der Schüler besser entsprochen werden kann.

(3) Auf Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Volksschule, der Neuen NÖ Mittelschule, der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule geführt werden, finden die Vorschriften über den Aufbau dieser Schulen insoweit Anwendung, als dies die Aufgabe der Sonderschule zuläßt.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
(1) Die Sonderschule umfasst neun Schulstufen§ 27 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Die letzte Schulstufe ist das Berufsvorbereitungsjahr.

(2) Die Einteilung der Klassen richtet sich nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler. In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik ist die Teilnahme der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe zu ermöglichen, wenn dadurch der individuellen Lernsituation der Schüler besser entsprochen werden kann.

(3) Auf Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Volksschule, der Neuen NÖ Mittelschule, der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule geführt werden, finden die Vorschriften über den Aufbau dieser Schulen insoweit Anwendung, als dies die Aufgabe der Sonderschule zuläßt.

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