§ 21 NÖ BM 2013 (weggefallen)

NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.06.2023 bis 31.12.9999
Für die behördlichen Verfahren nach diesem Gesetz ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl.Nr. 53/1991§ 21 NÖ in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2020, anzuwendenBM 2013 seit 28.06.2023 weggefallen.

Stand vor dem 28.06.2023

In Kraft vom 04.05.2021 bis 28.06.2023
Für die behördlichen Verfahren nach diesem Gesetz ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl.Nr. 53/1991§ 21 NÖ in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2020, anzuwendenBM 2013 seit 28.06.2023 weggefallen.

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