§ 1e NÖ SBB-AV 2007 Fortbildung

NÖ Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.09.2017 bis 31.12.9999

Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung sind 16 Stunden an Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.09.2017 bis 31.12.9999

Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung sind 16 Stunden an Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.

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