§ 2 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) Der Unterricht an Berufsschulen hat in jeder Schulstufe zehn Wochen zu dauern§ 2 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Der Unterricht an Berufsschulen für Lehrlinge im Rahmen einer Anschlusslehre hat zehn Wochen zu dauern.

(3) An Berufsschulen gemäß Abs. 1 und 3 ist der Unterricht auf 5 Tage in der Woche zusammenzuziehen.

(4) Der Schulleiter kann über Antrag oder von Amts wegen Berufsschulpflichtige innerhalb eines Schuljahres in zwei aufeinanderfolgende Klassen einer Berufsschule einteilen, wenn dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der Berufsschulpflicht oder der zeitgerechte Schulabschluß ermöglicht wird.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
(1) Der Unterricht an Berufsschulen hat in jeder Schulstufe zehn Wochen zu dauern§ 2 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Der Unterricht an Berufsschulen für Lehrlinge im Rahmen einer Anschlusslehre hat zehn Wochen zu dauern.

(3) An Berufsschulen gemäß Abs. 1 und 3 ist der Unterricht auf 5 Tage in der Woche zusammenzuziehen.

(4) Der Schulleiter kann über Antrag oder von Amts wegen Berufsschulpflichtige innerhalb eines Schuljahres in zwei aufeinanderfolgende Klassen einer Berufsschule einteilen, wenn dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der Berufsschulpflicht oder der zeitgerechte Schulabschluß ermöglicht wird.

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