§ 11 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) Der Übertritt von einer schulpflichtersetzenden Fachschule mit einem bedeutsamen Fachgebiet in eine schulpflichtersetzende Fachschule ohne besonderem Fachgebiet ist am Ende jeder Schulstufe möglich§ 11 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Der Übertritt in eine andere Fachrichtung ist nur in Verbindung mit einer Einstufungsprüfung zulässig.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
(1) Der Übertritt von einer schulpflichtersetzenden Fachschule mit einem bedeutsamen Fachgebiet in eine schulpflichtersetzende Fachschule ohne besonderem Fachgebiet ist am Ende jeder Schulstufe möglich§ 11 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Der Übertritt in eine andere Fachrichtung ist nur in Verbindung mit einer Einstufungsprüfung zulässig.

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