§ 13 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) Aufnahmevoraussetzung in die Unternehmerausbildung (Modul 3) ist:

-

die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule oder des Moduls 2 mit Facharbeiterabschluß oder

-

die Vollendung des 21. Lebensjahres

(2) Der Unterricht darf aus organisatorischen und pädagogischen Gründen sowie entsprechend den Bedürfnissen der Schüler auch am Abend und an schulfreien Tagen sowie in Kursform erfolgen§ 13 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 25.08.2022
(1) Aufnahmevoraussetzung in die Unternehmerausbildung (Modul 3) ist:

-

die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule oder des Moduls 2 mit Facharbeiterabschluß oder

-

die Vollendung des 21. Lebensjahres

(2) Der Unterricht darf aus organisatorischen und pädagogischen Gründen sowie entsprechend den Bedürfnissen der Schüler auch am Abend und an schulfreien Tagen sowie in Kursform erfolgen§ 13 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

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