§ 15 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) Die Meisterfachschule, Fachrichtung Gartenbau, ist eine saisonmäßige weiterführende Fachschule mit zwei Teilen in der Dauer von jeweils vier Monaten; Ziel ist es, jenen Personen, die die Ablegung der Meisterprüfung anstreben, das hiefür notwendige Wissen anzubieten§ 15 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Voraussetzung für die Aufnahme ist die Ablegung einer Facharbeiterprüfung im Lehrberuf Gartenbau oder eine gleichwertige gartenbauliche Ausbildung.

(3) Die Schulleitung setzt den Fachzweig, den Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende jedes Teiles nach pädagogischen und organisatorischen Kriterien fest.

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 03.09.2020 bis 25.08.2022
(1) Die Meisterfachschule, Fachrichtung Gartenbau, ist eine saisonmäßige weiterführende Fachschule mit zwei Teilen in der Dauer von jeweils vier Monaten; Ziel ist es, jenen Personen, die die Ablegung der Meisterprüfung anstreben, das hiefür notwendige Wissen anzubieten§ 15 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen.

(2) Voraussetzung für die Aufnahme ist die Ablegung einer Facharbeiterprüfung im Lehrberuf Gartenbau oder eine gleichwertige gartenbauliche Ausbildung.

(3) Die Schulleitung setzt den Fachzweig, den Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende jedes Teiles nach pädagogischen und organisatorischen Kriterien fest.

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