§ 16 NÖ LSOV (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.08.2022 bis 31.12.9999
(1) Die Bauern- und Bäuerinnenschule ist eine saisonmäßige weiterführende Fachschule, um eine mehrberufliche Ausbildung zu ermöglichen§ 16 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen. Aufnahmevoraussetzung ist:

-

die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule oder

-

die Vollendung des 20. Lebensjahres(2) Der Unterricht darf aus organisatorischen und pädagogischen Gründen sowie entsprechend den Bedürfnissen der Schüler auch am Abend und an schulfreien Tagen sowie in Kursform erfolgen.

(3) (entfällt)

Stand vor dem 25.08.2022

In Kraft vom 13.09.2019 bis 25.08.2022
(1) Die Bauern- und Bäuerinnenschule ist eine saisonmäßige weiterführende Fachschule, um eine mehrberufliche Ausbildung zu ermöglichen§ 16 NÖ LSOV seit 25.08.2022 weggefallen. Aufnahmevoraussetzung ist:

-

die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die erfolgreiche Absolvierung einer mittleren oder höheren Schule oder

-

die Vollendung des 20. Lebensjahres(2) Der Unterricht darf aus organisatorischen und pädagogischen Gründen sowie entsprechend den Bedürfnissen der Schüler auch am Abend und an schulfreien Tagen sowie in Kursform erfolgen.

(3) (entfällt)

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