§ 24 NÖ JVO

NÖ Jagdverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2021 bis 31.12.9999

Der AbschußplanAbschussplan für Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes und für Auer- und Birkhahnen ist nach dem entsprechenden auf der Homepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster Anlage 20, 20a oder 20b zu erstellen. Der AbschußplanAbschussplan kann auch EDV-unterstützt erstellt werden, wenn er inhaltlich dem Musterjeweiligen auf der Anlagen 20, 20a oder 20bHomepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster entspricht und sämtliche Angaben dieser Musterdieses Musters, insbesondere unter Einhaltung der Reihenfolge dieser Angaben, enthält. Eine Ausfertigung des AbschußplanesAbschussplanes bzw. der AbschußverfügungAbschussverfügung ist von der Bezirksverwaltungsbehörde der Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes zu übermitteln.

Stand vor dem 11.03.2021

In Kraft vom 20.12.2018 bis 11.03.2021

Der AbschußplanAbschussplan für Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes und für Auer- und Birkhahnen ist nach dem entsprechenden auf der Homepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster Anlage 20, 20a oder 20b zu erstellen. Der AbschußplanAbschussplan kann auch EDV-unterstützt erstellt werden, wenn er inhaltlich dem Musterjeweiligen auf der Anlagen 20, 20a oder 20bHomepage des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) zur Verfügung gestellten Muster entspricht und sämtliche Angaben dieser Musterdieses Musters, insbesondere unter Einhaltung der Reihenfolge dieser Angaben, enthält. Eine Ausfertigung des AbschußplanesAbschussplanes bzw. der AbschußverfügungAbschussverfügung ist von der Bezirksverwaltungsbehörde der Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes zu übermitteln.

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