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(1) Kastenfallen sind Fanggeräte, deren kastenförmiger oder röhrenförmiger Fangraum aus Holz oder anderen Materialien mit gleichwertiger Festigkeit besteht
Tierart | Breite und Höhe in cm | Länge in cm |
Fuchs | 30 | 100 |
Dachs | 30 | 100 |
Marderhund | 30 | 100 |
Waschbär | 30 | 100 |
Marder | 20 | 100 |
Iltis | 8 | 60 |
Wiesel | 6 | 45 |
(2) Die Kastenfallen für das Fangen von Haarraubwild müssen so beschaffen sein, dass das Tier unversehrt gefangen wird. Werden Kastenfallen aus Gittermaterial verwendet, sind diese beim Fangeinsatz seitlich und nach oben vollkommen zu verblendenHöhenmaß als Durchmesser. Die geschlossene Falle muß im FangraumHöhen- und Breitenmaße sind durch den Fangraummittelpunkt zu messen. Für die nicht ausdrücklich genannten Arten ist eine Luftzirkulation zulassen.
(3) Der Fangraum der geschlossenen Kastenfalle hat, je nachdem, für welche Tierart sie verwendet werden soll, folgende Mindestmaße aufzuweisen:
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(1) Kastenfallen sind Fanggeräte, deren kastenförmiger oder röhrenförmiger Fangraum aus Holz oder anderen Materialien mit gleichwertiger Festigkeit besteht
Tierart | Breite und Höhe in cm | Länge in cm |
Fuchs | 30 | 100 |
Dachs | 30 | 100 |
Marderhund | 30 | 100 |
Waschbär | 30 | 100 |
Marder | 20 | 100 |
Iltis | 8 | 60 |
Wiesel | 6 | 45 |
(2) Die Kastenfallen für das Fangen von Haarraubwild müssen so beschaffen sein, dass das Tier unversehrt gefangen wird. Werden Kastenfallen aus Gittermaterial verwendet, sind diese beim Fangeinsatz seitlich und nach oben vollkommen zu verblendenHöhenmaß als Durchmesser. Die geschlossene Falle muß im FangraumHöhen- und Breitenmaße sind durch den Fangraummittelpunkt zu messen. Für die nicht ausdrücklich genannten Arten ist eine Luftzirkulation zulassen.
(3) Der Fangraum der geschlossenen Kastenfalle hat, je nachdem, für welche Tierart sie verwendet werden soll, folgende Mindestmaße aufzuweisen:
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