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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Höhe der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr ist wie folgt zu errechnen:
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(3) Der voraussichtliche Jahresertrag der Abfallwirtschaftsgebühr und die Summe der Erträgnisse aus der Erfassung und Behandlung von Abfällen dürfen den voraussichtlichen doppelten Jahresaufwand der Abfallwirtschaft nicht überschreiten§ 24 NÖ AWG 1992 seit 28.07.2022 weggefallen. Förderungen des Landes bzw. des Bundes sind zu berücksichtigen.
(4) Jahresaufwand der Abfallwirtschaft
Voraussichtliches jährliches Erfordernis für
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(2) Die Höhe der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr ist wie folgt zu errechnen:
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(3) Der voraussichtliche Jahresertrag der Abfallwirtschaftsgebühr und die Summe der Erträgnisse aus der Erfassung und Behandlung von Abfällen dürfen den voraussichtlichen doppelten Jahresaufwand der Abfallwirtschaft nicht überschreiten§ 24 NÖ AWG 1992 seit 28.07.2022 weggefallen. Förderungen des Landes bzw. des Bundes sind zu berücksichtigen.
(4) Jahresaufwand der Abfallwirtschaft
Voraussichtliches jährliches Erfordernis für
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