§ 40 LwBRWO 1976 (weggefallen)

Landw. Betriebsrats-Wahlordnung 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (§ 45) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte§ 40 LwBRWO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.05.2023
Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (§ 45) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte§ 40 LwBRWO 1976 seit 31.05.2023 weggefallen.

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