Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen (NÖ RRNN) Fundstelle

Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.07.2021 bis 31.12.9999

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
StF: LGBl. 8000/75-0LGBl. 8000/75-1

Änderung

LGBl. 8000/75-1LGBl. 8000/75-2

LGBl. 8000/75-2LGBl. 8000/75-3

LGBl. 8000/75-3LGBl. 8000/75-4

LGBl. 8000/75-4LGBl. Nr. 45/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 11. August 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBL. 8000–23, verordnet:

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

Stand vor dem 05.07.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 05.07.2021

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen
StF: LGBl. 8000/75-0LGBl. 8000/75-1

Änderung

LGBl. 8000/75-1LGBl. 8000/75-2

LGBl. 8000/75-2LGBl. 8000/75-3

LGBl. 8000/75-3LGBl. 8000/75-4

LGBl. 8000/75-4LGBl. Nr. 45/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 11. August 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBL. 8000–23, verordnet:

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen

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