§ 1 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
In jede Bezirksbauernkammer sind je nach der Zahl der Wahlberechtigten der letzten Wahl zwischen 15 und 46 Mitglieder, in die Landes-Landwirtschaftskammer sind 36 Mitglieder in einem Wahlgang nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu wählen§ 1 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
In jede Bezirksbauernkammer sind je nach der Zahl der Wahlberechtigten der letzten Wahl zwischen 15 und 46 Mitglieder, in die Landes-Landwirtschaftskammer sind 36 Mitglieder in einem Wahlgang nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu wählen§ 1 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

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