§ 33 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
(1) Wenn ein Wahlvorschlag keinen zustellungsbevollmächtigten Vertreter anführt, so gilt der jeweils an erster Stelle des Wahlvorschlages stehende Bewerber als zustellungsbevollmächtigter Vertreter der Partei§ 33 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

(2) Die wahlwerbende Partei kann den zustellungsbevollmächtigten Vertreter jederzeit durch einen anderen Vertreter ersetzen. Solche an die Bezirks- bzw. Kreiswahlbehörde zu richtende Erklärungen bedürfen der Unterschrift des letzten zustellungsbevollmächtigten Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, so muß diese Erklärung von mehr als der Hälfte der auf dem Wahlvorschlag angeführten Bewerber unterschrieben sein, die zum Zeitpunkt der Vorlage der Erklärung auf diesem aufscheinen.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
(1) Wenn ein Wahlvorschlag keinen zustellungsbevollmächtigten Vertreter anführt, so gilt der jeweils an erster Stelle des Wahlvorschlages stehende Bewerber als zustellungsbevollmächtigter Vertreter der Partei§ 33 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

(2) Die wahlwerbende Partei kann den zustellungsbevollmächtigten Vertreter jederzeit durch einen anderen Vertreter ersetzen. Solche an die Bezirks- bzw. Kreiswahlbehörde zu richtende Erklärungen bedürfen der Unterschrift des letzten zustellungsbevollmächtigten Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, so muß diese Erklärung von mehr als der Hälfte der auf dem Wahlvorschlag angeführten Bewerber unterschrieben sein, die zum Zeitpunkt der Vorlage der Erklärung auf diesem aufscheinen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten