§ 36 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
Weisen mehrere Wahlvorschläge im gleichen Bezirk bzw§ 36 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. Wahlkreis den Namen desselben Bewerbers auf, so ist dieser von der Wahlbehörde aufzufordern, binnen acht Tagen, spätestens jedoch am sechzehnten Tag vor dem Wahltag zu erklären, für welchen der Wahlvorschläge er sich entscheidet. Auf allen anderen Wahlvorschlägen ist er zu streichen. Erklärt sich der Bewerber in der vorgesehenen Frist nicht, ist er auf dem als ersten eingelangten Wahlvorschlag, der seinen Namen trägt, zu belassen.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
Weisen mehrere Wahlvorschläge im gleichen Bezirk bzw§ 36 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. Wahlkreis den Namen desselben Bewerbers auf, so ist dieser von der Wahlbehörde aufzufordern, binnen acht Tagen, spätestens jedoch am sechzehnten Tag vor dem Wahltag zu erklären, für welchen der Wahlvorschläge er sich entscheidet. Auf allen anderen Wahlvorschlägen ist er zu streichen. Erklärt sich der Bewerber in der vorgesehenen Frist nicht, ist er auf dem als ersten eingelangten Wahlvorschlag, der seinen Namen trägt, zu belassen.

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