§ 42 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
In Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist grundsätzlich für jeden Wahlsprengel innerhalb desselben ein Wahllokal zu bestimmen§ 42 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. Das Wahllokal kann in ein außerhalb des Wahlsprengels liegendes Gebäude verlegt werden, wenn dieses Gebäude ohne besondere Schwierigkeiten von den Wahlberechtigten erreicht werden kann.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
In Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist grundsätzlich für jeden Wahlsprengel innerhalb desselben ein Wahllokal zu bestimmen§ 42 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. Das Wahllokal kann in ein außerhalb des Wahlsprengels liegendes Gebäude verlegt werden, wenn dieses Gebäude ohne besondere Schwierigkeiten von den Wahlberechtigten erreicht werden kann.

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