§ 26a NÖ HK 1978

NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die im Hauptstück H, §§ 91ff des NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974, LGBl. 9440 verankerte NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft hat auch die Rechte und die Interessen der Kurgäste in den in Niederösterreich gelegenen Kuranstalten und Kureinrichtungen zu wahren und zu sichern.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Die im Hauptstück H, §§ 91ff des NÖ Krankenanstaltengesetzes 1974, LGBl. 9440 verankerte NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft hat auch die Rechte und die Interessen der Kurgäste in den in Niederösterreich gelegenen Kuranstalten und Kureinrichtungen zu wahren und zu sichern.

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