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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Das Ergebnis der Überprüfung (Prüfbericht) wird dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt§ 71 NÖ STROG seit 26.01.2026 weggefallen. Der Bürgermeister hat die Maßnahmen, die er auf Grund des Prüfberichtes getroffen hat, innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Berichtes der Landesregierung mitzuteilen.
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(2) Das Ergebnis der Überprüfung (Prüfbericht) wird dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt§ 71 NÖ STROG seit 26.01.2026 weggefallen. Der Bürgermeister hat die Maßnahmen, die er auf Grund des Prüfberichtes getroffen hat, innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Berichtes der Landesregierung mitzuteilen.