§ 1 NÖ VKUG 2000

NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2021 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz hat das Ziel, den männlichen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände einen eigenständigen Anspruch auf Karenzurlaub zum Zweck der Kindesbetreuung einzuräumen und dadurch die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu fördern.

Stand vor dem 17.08.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.08.2021

Dieses Gesetz hat das Ziel, den männlichen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände einen eigenständigen Anspruch auf Karenzurlaub zum Zweck der Kindesbetreuung einzuräumen und dadurch die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu fördern.

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