§ 1 NÖ DSG (weggefallen)

NÖ Datenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.2018 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten im nicht automationsunterstützt geführten Datenverkehr§ 1 NÖ DSG seit 16.07.2018 weggefallen.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist.

(3) Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Stand vor dem 16.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 16.07.2018
(1) Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten im nicht automationsunterstützt geführten Datenverkehr§ 1 NÖ DSG seit 16.07.2018 weggefallen.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist.

(3) Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

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