§ 2 NÖ SK (weggefallen)

NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Die Unterstützung gemäß § 1 Abs. 1 § 2 NÖbesteht in der Gewährung von Beihilfen für die

1.

Durchführung baulicher Maßnahmen oder den Ankauf von Gebäuden (oder Gebäudeteilen),

2.

Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder EDV Anlagen,

3.

Errichtung von Turn- und Spielplätzen,

4.

künstlerische Ausgestaltung und

5.

Anschaffung von Schülerautobussen.

SK seit 31.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2018
Die Unterstützung gemäß § 1 Abs. 1 § 2 NÖbesteht in der Gewährung von Beihilfen für die

1.

Durchführung baulicher Maßnahmen oder den Ankauf von Gebäuden (oder Gebäudeteilen),

2.

Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder EDV Anlagen,

3.

Errichtung von Turn- und Spielplätzen,

4.

künstlerische Ausgestaltung und

5.

Anschaffung von Schülerautobussen.

SK seit 31.08.2018 weggefallen.

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