Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW ASt-VO) Fundstelle (weggefallen)

Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
Verordnung über Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW ASt-VO)StF: LGBl. 9020/11-0
[CELEX-Nr Fundstelle seit 31.05.2023 weggefallen.: 31989L0391, 31989L0654]

Änderung

LGBl. 9020/11-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Dezember 2010 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020–27, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Geltungsbereich

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Sprachliche Gleichbehandlung

Abschnitt 2

Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§ 3

Verkehrswege

§ 4

Ausgänge

§ 5

Stiegen

§ 6

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 7

Fußböden, Wände und Decken

§ 8

Türen und Tore

§ 9

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 11

Lagerungen

§ 12

Gefahrenbereiche

§ 13

Alarmeinrichtungen

§ 14

Prüfungen

§ 15

Information der Dienstnehmer

§ 16

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Abschnitt 3

Sicherung der Flucht

§ 17

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18

Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 19

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 20

Anforderungen an Fluchtwege

§ 21

Anforderungen an Notausgänge

§ 22

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 23

Stiegenhaus

Abschnitt 4

Anforderungen an Arbeitsräume

§ 24

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 25

Bodenfläche und Luftraum

§ 26

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 27

Natürliche Lüftung

§ 28

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 29

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 30

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 31

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 32

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

Abschnitt 5

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 33

Trink- und Waschwasser

§ 34

Toiletten

§ 35

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 36

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 37

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 38

Wohnräume

§ 39

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

Abschnitt 6

Erste Hilfe und Brandschutz

§ 40

Mittel für die Erste Hilfe

§ 41

Ersthelfer

§ 42

Sanitätsräume

§ 43

Löschhilfen

§ 44

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 44a

Für die Evakuierung der Dienstnehmer und für die Brandbekämpfung zuständige Personen

§ 45

Brandschutzgruppe

§ 46

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

Abschnitt 7

Übergangsbestimmungen und umgesetzte EG-Richtlinien

§ 47

Übergangsbestimmungen

§ 48

Umgesetzte EU-Richtlinien

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.05.2023
Verordnung über Arbeitsstätten in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW ASt-VO)StF: LGBl. 9020/11-0
[CELEX-Nr Fundstelle seit 31.05.2023 weggefallen.: 31989L0391, 31989L0654]

Änderung

LGBl. 9020/11-1

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Dezember 2010 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020–27, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1

Geltungsbereich

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Sprachliche Gleichbehandlung

Abschnitt 2

Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

§ 3

Verkehrswege

§ 4

Ausgänge

§ 5

Stiegen

§ 6

Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§ 7

Fußböden, Wände und Decken

§ 8

Türen und Tore

§ 9

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§ 10

Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§ 11

Lagerungen

§ 12

Gefahrenbereiche

§ 13

Alarmeinrichtungen

§ 14

Prüfungen

§ 15

Information der Dienstnehmer

§ 16

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Abschnitt 3

Sicherung der Flucht

§ 17

Grundsätzliche Bestimmungen

§ 18

Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 19

Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 20

Anforderungen an Fluchtwege

§ 21

Anforderungen an Notausgänge

§ 22

Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 23

Stiegenhaus

Abschnitt 4

Anforderungen an Arbeitsräume

§ 24

Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 25

Bodenfläche und Luftraum

§ 26

Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 27

Natürliche Lüftung

§ 28

Mechanische Be- und Entlüftung

§ 29

Raumklima in Arbeitsräumen

§ 30

Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 31

Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 32

Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen

Abschnitt 5

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 33

Trink- und Waschwasser

§ 34

Toiletten

§ 35

Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 36

Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 37

Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 38

Wohnräume

§ 39

Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

Abschnitt 6

Erste Hilfe und Brandschutz

§ 40

Mittel für die Erste Hilfe

§ 41

Ersthelfer

§ 42

Sanitätsräume

§ 43

Löschhilfen

§ 44

Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 44a

Für die Evakuierung der Dienstnehmer und für die Brandbekämpfung zuständige Personen

§ 45

Brandschutzgruppe

§ 46

Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

Abschnitt 7

Übergangsbestimmungen und umgesetzte EG-Richtlinien

§ 47

Übergangsbestimmungen

§ 48

Umgesetzte EU-Richtlinien

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten