Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Musikschulen werden nach Größe und Fächerangebot eingeteilt in:
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(3) Musikschulerhalter können neben der Schule am Hauptstandort auch Filialmusikschulen und dislozierte Ausbildungsklassen als Außenstellen führen.
(4) Verbandsmusikschulen gliedern sich in Musikschulen an Hauptstandorten und allenfalls in Außenstellen.
(2) Musikschulen werden nach Größe und Fächerangebot eingeteilt in:
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(3) Musikschulerhalter können neben der Schule am Hauptstandort auch Filialmusikschulen und dislozierte Ausbildungsklassen als Außenstellen führen.
(4) Verbandsmusikschulen gliedern sich in Musikschulen an Hauptstandorten und allenfalls in Außenstellen.