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NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2019StF: LGBl. 3630/1-0LGBl. 3630/1-1
Änderung
LGBl. 3630/1-1LGBl. Nr. 94/2018
LGBl. Nr. 94/2018LGBl. Nr. 84/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 18. Dezember 2018 aufgrund des § 6 Abs. 3 des NÖ Landschaftsabgabegesetzes 2007, LGBl. 3630–1, verordnet:
NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2019StF: LGBl. 3630/1-0LGBl. 3630/1-1
Änderung
LGBl. 3630/1-1LGBl. Nr. 94/2018
LGBl. Nr. 94/2018LGBl. Nr. 84/2021
Die NÖ Landesregierung hat am 18. Dezember 2018 aufgrund des § 6 Abs. 3 des NÖ Landschaftsabgabegesetzes 2007, LGBl. 3630–1, verordnet: